PM: Nur nicht krank werden

Donnerstag, 4. Februar 2010

 

Unabsehbare Folgen des zentralisierten kassenärztlichen Notfalldienstes im Altenburger Land ab April 2010

Altenburg. Auf Beschluss der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen soll sich der kassenärztliche Notfalldienst im Landkreis außerhalb der Sprechzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ab 1. April 2010 grundlegend ändern. Jahrzehntelang bewährte sich die Versorgung von Notfallpatienten in vier Bereichen, in denen parallel jeweils ein niedergelassener Arzt für die Sicherstellung der Grundversorgung der Patienten per Praxisöffnung oder Hausbesuchen Sorge trug. Nun soll nur noch durch eine stundenweise besetzte Notarztpraxis im Krankenhaus Altenburg und einen zentralen Fahrdienst der gesamte Landkreis notfallärztlich betreut werden soll.

„Die Tatsache, dass sich die gesamte Ärzteschaft des Altenburger Landes öffentlich und nachdrücklich gegen eine solche Neuregelung stellt und einen Antrag im Petitionsausschuss einreichte, zeigt die für die Mediziner offensichtliche negative Tragweite einer solchen Umstrukturierung“, so Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN  im Thüringer Landtag. „Mit der Zentralisierung des ärztlichen Notdienstes hat ein Mediziner in einem Dienst also zukünftig vier Mal mehr Patienten zu betreuen als bisher. Und auch die Strecke, die von Einsatzort zu Einsatzort zurückzulegen ist, nimmt im flächenmäßig großen Landkreis immense Ausmaße an. Eine schnelle, verantwortungsvolle und zuverlässige medizinische Versorgung ist für die Einwohner der Städte und für die Landbevölkerung dadurch nicht mehr gewährleistet“ betont die grüne Politikerin, die das Anliegen der 100 niedergelassenen Ärzte im Altenburger Land unterstützt und zur Klärung dieser wichtigen Angelegenheit eine Anfrage im Landtag stellen wird.

Ein Hauptgrund für die zentralisierte Notfallbereitschaft ist laut Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen die in manchen Landesteilen nicht mehr gewährleistete flächendeckende Versorgung durch Ärztemangel. Dies ist im Altenburger Land jedoch nicht der Fall. Hier besteht kein Grund, ein zuverlässig funktionierendes und kostengünstiges System der Notfallbereitschaft aufzulösen und durch ein Prinzip zu ersetzen, welches vielleicht in größeren Städten wie z.B. Gera durch die Überschaubarkeit des zu betreuenden Gebiets funktionieren mag, aber nicht einfach auf die Bedingungen eines ländlichen Landkreises hinsichtlich Infrastruktur oder Bevölkerungsdichte übertragen werden kann.

„Ich hoffe, dass es seitens der Kassenärztlichen Vereinigung noch zu einem Überdenken der Einheitsreform kommt und die im Altenburger Land seit Jahren bewährte, kostengünstige und hochwertige Grundversorgung erhalten bleibt“, so Siegesmund abschließend.

 
 
 

< Zurück