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Gerechtigkeitslücke bei Kleinkläranlagen schließen – TA-Interview zum Wassergesetz

Wenn Anja Siegesmund auf die Novelle des Thüringer Wassergesetzes zu sprechen kommt, sieht man ihr an, dass sie bereits jede Menge Energie investiert hat. Doch die Mühe scheint sich gelohnt zu haben. Teilweise zumindest. Denn von den „drei dicken Knoten“, wie die grüne Umweltministerin die noch strittigen Themen nennt, seien zwei inzwischen gelöst.

Das klingt vielversprechend. Aber bei ihrem Ziel, die „Gerechtigkeitslücke bei Kleinkläranlagen“ zu schließen, beißt Siegesmund auf Granit. Zwar trage der Freistaat mit einem Anschlussgrad von 79 Prozent an das kommunale Kläranlagennetz weiterhin die Rote Laterne. Allerdings gebe es hier noch intensiven Diskussionsbedarf mit dem Innenministerium sowie innerhalb der Koalition. Knackpunkt: Die in ländlichen Regionen und weniger großen Orten beliebten Kleinkläranlagen erfüllen oft längst nicht mehr die aktuellen Vorschriften und müssen modernisiert werden. Damit die Grundstücksbesitzer nicht auf den Kosten sitzen bleiben, würde Siegesmund gerne die mehr als 100 Zweckverbände in die Pflicht nehmen. Sie sollen die bislang privaten Kleinklärgruben übernehmen können. Doch dort stößt das rot-rot-grüne Ansinnen auf wenig Gegenliebe, müsste man damit zusätzliche Kosten doch auf die Allgemeinheit umlegen. Und weil an dieser Stelle das Thüringer Kommunalrecht gefordert ist, scheint für die Umweltministerin nicht mehr viel möglich. Worauf Siegesmund auch bereits der zuständige Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) hingewiesen haben soll. Die Bündnisgrüne würde am liebsten die Kleinstaaterei bei den Zweckverbänden beenden und deren Zahl drastisch reduzieren. „Aber das ist etwas für die nächste Legislatur“, sagt sie augenzwinkernd.

Gleichwohl scheint Rot-Rot-Grün beim Wassergesetz mittlerweile auf einem guten Weg. Denn in puncto Uferrandstreifen sowie Gewässerunterhaltung sind Kompromisse ausgehandelt beziehungsweise möglich. Da manche Orte in der Vergangenheit mit der Pflege ihrer Bäche überfordert waren, seien die „Risiken bei Hochwasser- und Starkregenereignissen“ gestiegen. Um dies zu ändern, soll die kommunale Gewässerunterhaltung anders organisiert werden. Das Land wolle flächendeckend „Gewässerunterhaltungsverbände“ entwickeln, die sich an den jeweiligen Einzugsgebieten orientierten, kündigt die Ministerin an. Finanziert werden könne die neue Struktur zum Teil über das geplante Investitionspaket für Kommunen, das die SPD bereits vor einigen Monaten ins Spiel gebracht hat. Innenministerium sowie Gemeinde- und Städtebund sollen sich unter bestimmten Rahmenbedingungen – wenn die Finanzierung ­gesichert ist – für eine solche Lösung offen gezeigt haben. Zudem ist eine zeitliche Verknüpfung mit der Gebietsreform vorgesehen. Nicht so sehr um den Hochwasserschutz, sondern um die Sauberkeit der Fließgewässer geht es bei den Uferrandstreifen . Dass man sich damit gehörig in die Nesseln setzen kann, musste auch schon Ministerpräsident Bodo Ramelow feststellen, als er – im Dezember 2014, gerade frisch im Amt – dem Bauernverband seine Aufwartung machte. Der Linke signalisierte damals, dass noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Und richtig. Siegesmund hat sich mit Landwirtschaftsministerin Birgit Keller (Linke) auf ein Optionsmodell geeinigt, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der 10-Meter-Regelung erlaubt.